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    Reklamationen und Garantie

    Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistung, Herstellergarantie, beschädigte Sendungen und Mängel.

    Letzte Aktualisierung: 17.08.2026

    Ist die Ware bei Lieferung nicht vertragsgemäß, hat der Verbraucher gesetzliche Rechte auf Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Vertragsauflösung.

    1. Gesetzliche Gewährleistung

    • Die gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Lieferung.
    • Im ersten Jahr wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag, sofern der Verkäufer nichts anderes beweist.
    • Der Verbraucher kann zunächst kostenlose Reparatur oder Ersatz verlangen; ist dies unmöglich oder nicht in angemessener Zeit erledigt, kann er Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen.

    2. Sachmangel (Gewährleistungsanspruch)

    • Ein Sachmangel bedeutet, dass die Ware nicht dem Vertrag entspricht: Ihr fehlen Eigenschaften für die gewöhnliche Nutzung, sie entspricht nicht der Beschreibung oder Probe oder funktioniert nicht wie vereinbart.
    • Die Haftung des Verkäufers beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
    • Melden Sie den Mangel innerhalb von zwei Monaten ab Entdeckung — danach kann der Gewährleistungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden.
    • Ansprüche: Nachbesserung, Ersatzlieferung neuer mangelfreier Ware, angemessene Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag mit Rückzahlung.
    • Zunächst können Sie Nachbesserung oder Ersatz wählen; Preisminderung oder Rücktritt sind möglich, wenn der Verkäufer den Mangel nicht in angemessener Frist behebt, der Mangel fortbesteht oder es sich um einen wesentlichen Mangel handelt.
    • Bei berechtigter Reklamation trägt der Verkäufer die Kosten für Prüfung, Transport und Rücksendung der Ware.

    3. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

    • Die Gewährleistung für Sachmängel ist ein gesetzliches Recht des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer und gilt immer, auch ohne Garantie.
    • Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers und gilt im Umfang der Garantieurkunde.
    • Eine Garantie schließt die gesetzliche Gewährleistung nicht aus, beschränkt sie nicht und macht sie von keiner Bedingung abhängig; Sie können den für Sie günstigeren Weg wählen.

    4. Mangel melden

    • Melden Sie den Mangel an it@netko.it mit Bestellnummer, Beschreibung und möglichst Fotos.
    • Den Eingang bestätigen wir und beantworten eine begründete Reklamation spätestens binnen 8 Werktagen.
    • Anschließend senden wir Rücksendeanweisungen; bei berechtigter Reklamation trägt der Verkäufer die Versandkosten.

    5. Beschädigte oder unvollständige Sendungen

    • Prüfen Sie die Verpackung bei Erhalt und lassen Sie sichtbare Schäden beim Zusteller protokollieren.
    • Melden Sie Schäden oder fehlenden Inhalt innerhalb von drei Tagen nach Erhalt, damit wir den Schaden beim Zusteller anmelden können.

    6. Herstellergarantie

    • Liegt eine Garantieurkunde bei, gelten die dort genannten Bedingungen und Fristen.
    • Die Garantie deckt keine Fehler durch unsachgemäße Montage, mechanische Beschädigung, unbefugte Eingriffe, Überspannung oder Nutzung außerhalb der Spezifikation.
    • Eine Herstellergarantie schränkt die gesetzlichen Verbraucherrechte nicht ein.

    7. Was kein Mangel ist

    • Verlust von Mobilfunk- oder GPS-Signal in Tunneln, Garagen und Gebieten ohne Abdeckung.
    • Abweichungen bei Verbrauchswerten durch die Toleranz der Fahrzeugsensoren, die das Gerät nur ausliest.
    • Fehler durch Eingriffe Dritter in die Fahrzeugelektrik.

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