Ist die Ware bei Lieferung nicht vertragsgemäß, hat der Verbraucher gesetzliche Rechte auf Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Vertragsauflösung.
1. Gesetzliche Gewährleistung
- Die gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Lieferung.
- Im ersten Jahr wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag, sofern der Verkäufer nichts anderes beweist.
- Der Verbraucher kann zunächst kostenlose Reparatur oder Ersatz verlangen; ist dies unmöglich oder nicht in angemessener Zeit erledigt, kann er Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen.
2. Sachmangel (Gewährleistungsanspruch)
- Ein Sachmangel bedeutet, dass die Ware nicht dem Vertrag entspricht: Ihr fehlen Eigenschaften für die gewöhnliche Nutzung, sie entspricht nicht der Beschreibung oder Probe oder funktioniert nicht wie vereinbart.
- Die Haftung des Verkäufers beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
- Melden Sie den Mangel innerhalb von zwei Monaten ab Entdeckung — danach kann der Gewährleistungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden.
- Ansprüche: Nachbesserung, Ersatzlieferung neuer mangelfreier Ware, angemessene Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag mit Rückzahlung.
- Zunächst können Sie Nachbesserung oder Ersatz wählen; Preisminderung oder Rücktritt sind möglich, wenn der Verkäufer den Mangel nicht in angemessener Frist behebt, der Mangel fortbesteht oder es sich um einen wesentlichen Mangel handelt.
- Bei berechtigter Reklamation trägt der Verkäufer die Kosten für Prüfung, Transport und Rücksendung der Ware.
3. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
- Die Gewährleistung für Sachmängel ist ein gesetzliches Recht des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer und gilt immer, auch ohne Garantie.
- Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers und gilt im Umfang der Garantieurkunde.
- Eine Garantie schließt die gesetzliche Gewährleistung nicht aus, beschränkt sie nicht und macht sie von keiner Bedingung abhängig; Sie können den für Sie günstigeren Weg wählen.
4. Mangel melden
- Melden Sie den Mangel an it@netko.it mit Bestellnummer, Beschreibung und möglichst Fotos.
- Den Eingang bestätigen wir und beantworten eine begründete Reklamation spätestens binnen 8 Werktagen.
- Anschließend senden wir Rücksendeanweisungen; bei berechtigter Reklamation trägt der Verkäufer die Versandkosten.
5. Beschädigte oder unvollständige Sendungen
- Prüfen Sie die Verpackung bei Erhalt und lassen Sie sichtbare Schäden beim Zusteller protokollieren.
- Melden Sie Schäden oder fehlenden Inhalt innerhalb von drei Tagen nach Erhalt, damit wir den Schaden beim Zusteller anmelden können.
6. Herstellergarantie
- Liegt eine Garantieurkunde bei, gelten die dort genannten Bedingungen und Fristen.
- Die Garantie deckt keine Fehler durch unsachgemäße Montage, mechanische Beschädigung, unbefugte Eingriffe, Überspannung oder Nutzung außerhalb der Spezifikation.
- Eine Herstellergarantie schränkt die gesetzlichen Verbraucherrechte nicht ein.
7. Was kein Mangel ist
- Verlust von Mobilfunk- oder GPS-Signal in Tunneln, Garagen und Gebieten ohne Abdeckung.
- Abweichungen bei Verbrauchswerten durch die Toleranz der Fahrzeugsensoren, die das Gerät nur ausliest.
- Fehler durch Eingriffe Dritter in die Fahrzeugelektrik.
Reklamation einreichen
- Netko d.o.o.
Babna Gora 64a, 1355 Polhov Gradec - it@netko.it
- +386 40 377 772